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Kindesunterhalt berechnen — Düsseldorfer Tabelle, Kindergeld-Anrechnung

Alter des Kindes wählen und Nettoeinkommen eingeben — der Rechner zeigt den Bedarf nach der Düsseldorfer Tabelle 2026, die Kindergeld-Anrechnung und prüft, ob das Einkommen über dem Selbstbehalt reicht. Wo er etwas nicht sicher beantworten kann, gibt er keinen Betrag aus.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben zum Kind

Altersstufe wählen, Einkommen eingeben — das Ergebnis erscheint sofort.

Altersstufe des Kindes
Die höhere Altersstufe gilt ab dem Monat, in dem das Kind 6, 12 oder 18 Jahre alt wird (§ 1612a Abs. 3 BGB).
Netto nach Abzug von zum Beispiel berufsbedingten Kosten und Schuldenraten. Was genau abgezogen wird, regelt die Unterhaltsleitlinie Ihres Oberlandesgerichts.
Optional.

Über dieses Werkzeug

Aus Ihrem bereinigten Nettoeinkommen bestimmt der Rechner die Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle, aus dem Alter des Kindes die Altersstufe. Vom Tabellenbetrag zieht er das Kindergeld ab — bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei volljährigen Kindern vollständig. Einen Zahlbetrag zeigt er nur, wenn Ihnen danach Ihr Selbstbehalt sicher bleibt, auch für weitere Kinder. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.

Was dieser Rechner nicht abbildet

10 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
  1. Über 5.700 € Nettoeinkommen kein Betrag: Die Düsseldorfer Tabelle 2026 reicht bis Gruppe 15 (11.200 €), darüber wird nach dem Einzelfall bemessen. Die Gruppen 11 bis 15 sind hier bis zur fachlichen Prüfung nicht umgesetzt — der Rechner gibt dort keinen Betrag aus, auch keinen der Gruppe 10.
  2. Kein Mangelfall: Reicht das Einkommen nicht sicher über dem Selbstbehalt (1.450 € bei Erwerbstätigkeit, 1.200 € ohne), erscheint kein Zahlbetrag. Die Kürzung im Mangelfall rechnet der Rechner nicht.
  3. Selbstbehalt und Wohnkosten: Im Selbstbehalt sind 520 € Warmmiete enthalten. Liegt Ihre Warmmiete höher, steigt er — dann kann der Betrag niedriger sein. Der Rechner zeigt, wie viel Spielraum bleibt.
  4. Volljährige Kinder: Der Rechner zeigt den Restbedarf des Kindes. Wie beide Eltern ihn anteilig tragen, rechnet er nicht.
  5. Höher- oder Herabstufung: Die Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte zugeschnitten. Viele Oberlandesgerichte stufen bei einem oder bei drei und mehr Berechtigten um eine Gruppe um; gezeigt wird der Grundwert.
  6. Bereinigtes Nettoeinkommen: Welche Abzüge zählen, regeln die Leitlinien der Oberlandesgerichte unterschiedlich. Der Rechner nimmt den eingegebenen Wert.
  7. Wechselmodell und erweiterter Umgang sind nicht abgebildet: Der Rechner geht davon aus, dass das Kind bei einem Elternteil lebt, der das Kindergeld bezieht.
  8. Eigenes Einkommen des Kindes, Kranken- und Pflegeversicherung, Mehr- und Sonderbedarf sowie Rückstände sind nicht abgebildet.
  9. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie der Oberlandesgerichte, kein Gesetz — Gerichte können im Einzelfall abweichen.
  10. Gilt nur für Deutschland und für Unterhaltszeiträume ab Januar 2026. Für Österreich und die Schweiz gilt eigenes Recht.

Quellen

Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.

Häufige Fragen

Wie wird der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle bestimmt?

Aus dem bereinigten Nettoeinkommen ergibt sich die Einkommensgruppe, aus dem Alter des Kindes die Altersstufe. Der Tabellenwert ist der Bedarf; davon wird das Kindergeld abgezogen, bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei volljährigen ganz. Geschuldet ist der Betrag nur, wenn dem Zahlenden danach sein Selbstbehalt bleibt.

Wie wird das Kindergeld beim Unterhalt angerechnet?

Das Kindergeld (2026: 259 € je Kind) wird vom Bedarf abgezogen — bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei volljährigen Kindern vollständig (§ 1612b BGB).

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Eine Richtlinie des Oberlandesgerichts Düsseldorf, hier im Stand vom 01.01.2026. Die Oberlandesgerichte ergänzen sie durch eigene Unterhaltsleitlinien. Sie ist kein Gesetz — Gerichte können im Einzelfall abweichen.

Was gilt für Studierende mit eigener Wohnung?

Für Kinder mit eigenem Haushalt nennt die Tabelle einen festen Bedarf von 990 € (darin bis 440 € Warmmiete), dazu Kranken- und Pflegeversicherung und Studiengebühren. Nach Abzug des vollen Kindergelds tragen beide Eltern den Rest anteilig. Dieser Rechner zeigt den Restbedarf, nicht den Anteil eines Elternteils.

Wann gibt der Rechner keinen Betrag aus?

Bei einem Nettoeinkommen über 5.700 € (die Gruppen 11 bis 15 sind hier noch nicht fachlich geprüft), wenn das Einkommen nicht sicher über dem Selbstbehalt für alle Kinder reicht (Mangelfall möglich) und bei vier oder mehr Kindern. Für volljährige Kinder zeigt er nur den Restbedarf, nicht den Anteil eines Elternteils.

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